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BBK Nr. 20 vom

Die Implementierung eines Risikomanagementsystems

Prof. Dr. Mathias Graumann

§ 91 Abs. 2 AktG fordert formaljuristisch ein Risikomanagementsystem nur für Unternehmen in der Rechtsform der AG. Obwohl eine entsprechende Verpflichtung etwa im GmbHG fehlt, hat sich mittlerweile die Meinung durchgesetzt, ein solches System für jegliche mittelständischen Unternehmen als unabdingbares Geschäftsführungsinstrument zu betrachten

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Organisation des Risikomanagementsystems

[i]Graumann, Controlling – Begriff, Elemente, Methoden und Schnittstellen, 4. Aufl., Herne 2014 Das Risikomanagementsystem muss in der Lage sein, wesentliche Risiken aufzudecken und rechtzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen implementieren zu lassen. Das Regelwerk muss vollständig und in betriebswirtschaftlicher Hinsicht methodisch einwandfrei sein, d. h. dem „Soll“ guter Unternehmensführung entsprechen. Es muss funktionsfähig sein. Die Elemente eines Organisationssystems sind:


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Grundelement
Inhalt
Risikokultur
Grundlage für die Angemessenheit und Wirksamkeit; Prägung durch Grundeinstellungen und Verhaltensweisen des Managements; beeinflusst die Bedeutung, die die Mitarbeiter Regeln beimessen, und die Bereitschaft zu regelkonformem Verhalten
Systemziele
Festlegung durch das Management anhand der allgemeinen Unternehmensziele; hierdurch ...

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