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BBK Nr. 20 vom Seite 966

Die Implementierung eines Risikomanagementsystems

Organisationsleitlinien und Ablaufschritte

Prof. Dr. Mathias Graumann

[i]Graumann, Controlling – Begriff, Elemente, Methoden und Schnittstellen, 4. Aufl., Herne 2014 § 91 Abs. 2 AktG fordert formaljuristisch ein Risikomanagementsystem nur für Unter-nehmen in der Rechtsform der AG. Obwohl eine entsprechende Verpflichtung etwa im GmbHG fehlt, hat sich mittlerweile die Meinung durchgesetzt, ein solches System für jegliche mittelständischen Unternehmen als unabdingbares Geschäftsführungsinstrument zu betrachten. Im Folgenden werden Leitlinien zur Implementierung eines Risikomanagementsystems skizziert. Der Fokus liegt dabei im Besonderen auf Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtliche Grundlagen

[i]infoCenter, Risikomanagement NWB EAAAE-15907 Das Risikomanagementsystem bildet „die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung“ . Hierzu gehört auch ein Überwachungssystem, das die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen sicherstellt. Zweck des Systems als elementares Geschäftsführungsinstrument ist die Erfassung, Analyse und Beeinflussung der Gesamtrisikolage des Unternehmens . Das Unternehmen ist derart zu führen, dass alle wesentlichen Risiken erkannt, bewertet und durch Einsatz risikopol...

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