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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 767/14 EFG 2014 S. 1958 Nr. 22

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 S. 1 EStG § 19EStG § 20

Kein Schuldzinsenabzug bei dem Erwerb von Aktien des Arbeitgebers

kein Werbungskostenabzug für Umzugskosten anlässlich der Einrichtung eines separaten Arbeitszimmers

keine Werbungskosten für Fachzeitschriften ohne Beleg

Leitsatz

1. Schuldzinsen, die dem Arbeitnehmer aus der Finanzierung des Erwerbs von Aktien des Arbeitgebers enstehen, sind auch dann keine Werbungskosten aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn eine Rückkaufoption des Arbeitgebers bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht.

2. Umzugskosten sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzbar, wenn der Umzug in eine größere Wohnung zwar die Einrichtung eines abgeschlossenen Arbeitszimmers ermöglicht, sich aber die Fahrtzeit zu dem Arbeitsplatz verlängert, das Arbeitsverhältnis nicht die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert und sich der Arbeitgeber nicht an den Umzugskosten beteiligt.

3. Aufwendungen für Fachzeitschriften sind ohne Beleg nicht als Werbungskosten bei den Einkünften als nichtselbstständer Arbeit zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 38
DStRE 2015 S. 1284 Nr. 21
EFG 2014 S. 1958 Nr. 22
HAAAE-73734

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.07.2014 - 6 K 767/14

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