Kein Schuldzinsenabzug bei dem Erwerb von Aktien des Arbeitgebers
kein Werbungskostenabzug für Umzugskosten anlässlich der Einrichtung eines separaten Arbeitszimmers
keine Werbungskosten für Fachzeitschriften ohne Beleg
Leitsatz
1. Schuldzinsen, die dem Arbeitnehmer aus der Finanzierung des Erwerbs von Aktien des Arbeitgebers enstehen, sind auch dann
keine Werbungskosten aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn eine Rückkaufoption des Arbeitgebers bei der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses besteht.
2. Umzugskosten sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzbar, wenn der Umzug in
eine größere Wohnung zwar die Einrichtung eines abgeschlossenen Arbeitszimmers ermöglicht, sich aber die Fahrtzeit zu dem
Arbeitsplatz verlängert, das Arbeitsverhältnis nicht die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert und sich der
Arbeitgeber nicht an den Umzugskosten beteiligt.
3. Aufwendungen für Fachzeitschriften sind ohne Beleg nicht als Werbungskosten bei den Einkünften als nichtselbstständer Arbeit
zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 38 DStRE 2015 S. 1284 Nr. 21 EFG 2014 S. 1958 Nr. 22 HAAAE-73734
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.07.2014 - 6 K 767/14
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