Festsetzung von Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag auf Sonderbetriebseinnahmen eines Betriebs gewerblicher Art?
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Sind Sondervergütungen – hier Avalprovisionen für die Übernahme einer Bürgschaft – Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft, die als Gewinn eines einzigen nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG anzusehen sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
UAAAE-73640