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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - 2 V 676/14 EFG 2014 S. 1846 Nr. 21

Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung

Leitsatz

Die Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen auf elektronischem Weg ist verfassungsgemäß.

Bei Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen in elektronischer Form ist daher grundsätzlich die Festsetzung eines Verspätungszuschlages gerechtfertigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1846 Nr. 21
RAAAE-73158

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Beschluss v. 05.08.2014 - 2 V 676/14

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