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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 06 | Schulgeld: Umfassende Verfügung zum Sonderausgabenabzug

Die Sichtweise der Finanzverwaltung zum Abzug von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG hat das Bayerische Landesamt für Steuern übersichtlich dargestellt. Auf zwei Aspekte weisen wir Sie hin: 1. Der Besuch einer Berufsakademie im sog. tertiären Bereich ist nicht begünstigt. 2. Für die Anerkennung des Sonderausgabenabzugs kommt es nicht darauf an, wer Vertragspartner der Schule ist oder von wem das Schulgeld tatsächlich geleistet wurde.

Wenn Sie sich mit dem Finanzamt über die Anerkennung von Schulgeldzahlungen streiten, empfehlen wir Ihnen eine aktuelle Verfügung. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die Sichtweise der Verwaltung zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG übersichtlich zusammengestellt. Auf zwei Punkte möchten wir Sie jetzt besonders hinweisen.

Als Steuerberater wissen Sie: Studiengebühren für den Besuch einer Hochschule oder einer Fachhochschule können nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Eine Uni und eine FH gelten nicht als Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss ordnungsgemäß vorbereiten. Was mir aber – offen gesagt – neu war: Das kann auch für den Besuch einer Berufsakademie gelten. Und...

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