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Neuregelung der Selbstanzeige im Steuerrecht
I. Einführung
Die Selbstanzeige ist eine Besonderheit im Steuerrecht (vgl. Spatschek, DB 2013 S. 1073 ff.; Kemper, DStR 2014 S. 928 ff.; Wulf, Stbg 2013 S. 269 ff.; Heidl/Pump, NWB 2014 S. 2325 ff. NWB PAAAE-69914; Buse, DB 2013 S. 11 ff.). Es handelt sich um einen Strafaufhebungsgrund, der die bereits entstandene Strafbarkeit rückwirkend wieder beseitigt (vgl. Tipke/Lang, Steuerrecht, 20. Aufl., Köln 2010, § 23 Rn. 54). Hintergrund der Selbstanzeige ist der fiskalpolitische Zweck, bisher verborgene, verheimlichte Steuerquellen zu erschließen und das Steueraufkommen zu vermehren (, NJW 1974 S. 2293 f.; , wistra 1999 S. 27 f.).
II. Verschärfungen bei der Selbstanzeige in der Vergangenheit
Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ vom (BGBl 2011 I S. 676), auch als „Schwarzgeldbekämpfungsgesetz“ bezeichnet, wurde die in § 371 AO kodifizierte Selbstanzeige neu geregelt und die Voraussetzungen verschärft. Der NWB MAAAD-44091, BFH/NV 2010 S. 1595 f.) hatte zuvor konstatiert: Das Privileg der Selbstanzeige könne nicht allein mit fiskalischen Interessen an der Entric...