BilKoUmV § 3
§ 3 Umlagebetrag
Der Umlagebetrag ist der Anteil der umlagefähigen Kosten, den ein Umlagepflichtiger zu entrichten hat.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAE-72632
Der Umlagebetrag ist der Anteil der umlagefähigen Kosten, den ein Umlagepflichtiger zu entrichten hat.
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