Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verrechnungspreise bei Routineunternehmen
Behandlung von Nichtroutinerisiken
Die Bestimmung fremdüblicher Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen orientiert sich an den Funktionen und Risiken der beteiligten Parteien, die in der jeweiligen Transaktion übernommen bzw. die vertraglich zugeordnet werden. Dabei können aber auch Risiken auftreten, die keiner bestimmten Funktion oder Transaktion innerhalb der zu betrachtenden Wertschöpfungskette zugeordnet werden können, die jedoch ggf. einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis des betroffenen Unternehmens haben. Treten solche Risiken bei Routineunternehmen auf und sind diese zwischen den Parteien nicht explizit vertraglich zugeordnet, so können sie möglicherweise das fremdübliche Ergebnis verzerren und die Frage aufwerfen, ob eine nachträgliche Anpassung zu erfolgen hat. Der folgende Beitrag zeigt anhand eines Beispiels, wie solche Risiken, die im Folgenden als „Nichtroutinerisiken“ bezeichnet werden, bei der Bestimmung einer fremdüblichen Vergütung berücksichtigt werden können.
I. Verrechnungspreise bei Routineunternehmen
1. Routineunternehmen vs. Entrepreneur
[i]Klassifizierung der verbundenen UnternehmenGeschäftsbeziehungen zwischen Nahestehenden sind steuerlich nach dem Fremdvergleichsgrundsatz zu beurteilen. Dab...