StuB Nr. 17 vom Seite 1

Bilanzrecht bei Spaltungen

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

Das Umwandlungsgesetz ist bereits mehrfach geändert worden. Das BilMoG hat zu zahlreichen Änderungen bei der Bilanzierung von Umwandlungen (insbesondere bei der Bilanzierung latenter Steuern sowie der Bilanzierung eigener Anteile) geführt. Bei der Spaltung unterscheidet man die Auf-, die Abspaltung und die Ausgliederung. Sie wird mit Eintragung der Spaltung ins Handelsregister (irreversibel) wirksam. Der Spaltungsstichtag hat nur schuldrechtliche Bedeutung (Für-Rechnungs-Phase). Oser stellt in seinem Beitrag ab S. 631 die Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger, beim übernehmenden Rechtsträger, bei den Anteilsinhabern des übertragenden Rechtsträgers sowie die Bilanzierung von Verpflichtungen bei den beteiligten Rechtsträgern ausführlich dar.

Falschbetankung – Reichweite der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

Nach dem Urteil des Niedersächsischen FG war vor dem BFH streitig, ob Reparaturkosten infolge der Falschbetankung eines Pkw auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte neben der Entfernungspauschale als Werbungkosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden können. Nach dem sind die Reparaturaufwendungen nicht als Werbungskosten abziehbar. An einer Stelle jedoch lässt das Urteil aufhorchen: Das Gericht bringt in einem Klammerzusatz das Beispiel der Unfallkosten, auf die sich die Argumentation ebenfalls beziehen soll. Dieser Bereich sollte in der Praxis wesentlich größere Relevanz haben als die Falschbetankung, wie der Beitrag von Rolfes ab S. 639 zeigt. Denn bisher hat die Finanzverwaltung den Abzug von Unfallkosten auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich anerkannt. Die Anerkennung auch von Kosten für Unfallschäden dürfte aufgrund des eindeutigen BFH-Urteils künftig schwerfallen. Es bleibt also die spannende Frage, wie die Finanzverwaltung künftig mit Unfallkosten umgehen wird. Durch dieses Urteil könnten die Stpfl. nicht nur die Falschbetankung, sondern auch die Unfallkosten als Abzugspotenzial verlieren. Hier könnte der Kläger allen betroffenen Stpfl. einen Bärendienst erwiesen haben.

Referentenentwurf zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union

Das BMF hat am 1. 9. den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen insb. die betroffenen Regelungen der AO rechtzeitig an die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung des Zollkodex der Union angepasst werden, der die bisherige Verordnung (EG) Nr. 2913/92 (ZK) spätestens zum ablöst. Daneben dient das Gesetz der Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der EU und der Umsetzung von Rechtsanpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Obwohl nicht offiziell genannt, wird dieses Gesetzgebungsvorhaben eine Art ?JStG 2015? darstellen, ein Kabinettsbeschluss soll noch im September erfolgen. Danach werden wir ausführlich berichten.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 17/2014 Seite 1
JAAAE-72381