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Körperschaftsteuer | Pensionszusage bei vorzeitigem Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers
Scheidet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dem im Alter von 58 Jahren auf das vollendete 68. Lebensjahr von der GmbH vertraglich eine monatliche Altersrente zugesagt worden ist, bereits im Alter von 63 Jahren aus dem Unternehmen als Geschäftsführer aus, wird nach dem der Versorgungsvertrag tatsächlich nicht durchgeführt. [i]Zum Urteil der Vorinstanz s. Heidl/Miller, NWB 19/2014 S. 1428Die jährlichen Zuführungen zu der für die Versorgungszusage gebildeten Rückstellung stellen deswegen regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen dar.