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Einkommensteuer | Anspruch auf Kindergeld bei Studium im Ausland
Das entschieden, dass dem Kläger für seine Tochter, welche seit September 2011 ein Theologiestudium in Istanbul absolvierte, kein Kindergeld mehr zustehe, da die Tochter ihren Wohnsitz in der Türkei und nicht mehr in Deutschland habe. Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 EStG ist Kindergeld nur für Kinder zu gewähren, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innehaben. Da die Türkei nicht zu den in § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG genannten S. 2757 [i]Aktuelle Entwicklungen beim Kindergeld s. Bering/Friedenberger, NWB 20/2013 S. 1560Staaten zählt, habe die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung ab September 2011 zu Recht aufgehoben.
Die Familienkasse hat nach Auffassung des Finanzgerichts zu Recht darauf hingewiesen, dass nicht ersichtlich ist, dass der Studienaufenthalt der Tochter in der Türkei nur auf ...