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Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – Was ist neu für den Jahresabschluss?
Bis Sommer 2015 müssen die Bestimmungen der EU-Bilanzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu hat das BMJV nun den Referentenentwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vorgelegt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Größeneinstufung: Neue Schwellenwerte
Die Schwellenwerte für die Einstufung der Kapitalgesellschaften (und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften) in klein, mittelgroß und groß (§ 267 HGB) sind nach oben angepasst worden. Keine Änderungen haben sich bei den Kleinstkapitalgesellschaften ergeben. Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften betragen die Größenmerkmale nunmehr: Bilanzsumme: 6 Mio. € sowie Umsatzerlöse: 12 Mio. €. Für die Abgrenzung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie mittelgroßer und großer Konzerne werden die Schwellenwerte auf 20 Mio. € Bilanzsumme sowie 40 Mio. € Umsatzerlöse leicht erhöht.
Die neuen Schwellenwerte sollen ihre Wirkung bereits für 2014 entfalten, soweit sie für die Unternehmen Vorteile bieten (sonst: 2016). Die dazu notwendige Prüfung des Vorjahres erfolgt dann auch anhand der neuen Schwellenwerte; sie werden also rückbezogen.