Ersatz von Instandhaltungsaufwendungen für Instrumente angestellter Orchestermusiker durch den Arbeitgeber ist steuerfreier
Auslagenersatz
Leitsatz
1. Ersatz von Aufwendungen angestellter Orchestermusiker für die Instandhaltung der musikereigenen Instrumente ist kein steuerpflichtiger
Arbeitslohn, sondern steuerfreier Auslagenersatz des Arbeitgebers i. S. d. § 3 Nr. 50 EStG.
2. Unter die Kosten für die eigentliche Instandsetzung der Instrumente im Sinne einer Reparatur fallen auch die Kosten für
die Instandhaltung, um den arbeitsvertraglich geschuldeten tadellosen und spielfertigen Zustand des Instruments herzustellen
oder zu erhalten.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1821 Nr. 20 KÖSDI 2014 S. 19114 Nr. 12 TAAAE-72022
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FG des Saarlandes, Urteil v. 02.09.2013 - 2 K 1425/11
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