Ärztliche Kooperationen
3. Aufl. 2014
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Vorwort
In der Bundesrepublik Deutschland sind etwa 123.000 Ärzte und 53.600 Zahnärzte niedergelassen. Nach wie vor überwiegen – noch – die Einzelpraxen. Jedoch ist innerhalb der letzten Jahre – aus den unterschiedlichsten Gründen – die Tendenz zur Kooperation und zur Bildung auch größerer Gemeinschaftspraxen (Berufsausübungsgemeinschaften) deutlich festzustellen. Auch sind inzwischen 1.938 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) am Markt tätig. Die Zahl der angestellten Ärzte steigt im ambulanten Bereich ständig an und betrug im Jahre 2012 ca. 20.900 mit der Folge, dass Fragen zur Einbindung angestellter Ärzte an Bedeutung zunehmen. Teilweise werden Anstellungsverhältnisse aus strategischen Überlegungen gebildet, manchmal auch, um die Voraussetzungen einer „Rückumwandlung“ in eine Vertragsarztzulassung zu schaffen.
Zudem treten zunehmend Krankenhäuser an Niedergelassene heran, um einzelne Abteilungen „outzusourcen“ oder mit den niedergelassenen Ärzten Kooperationen einzugehen, die den Krankenhäusern den Einstieg in den ambulanten Bereich ermöglichen oder zumindest Behandlungspfade erschließen sollen.
Das am in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänder...