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Isolierte Gruppenbesteuerung zwischen Schwesterkapitalgesellschaften
C-39–41/13, SCA Group Holding B.V. u. a.
Mit Urteil [i]EuGH, Urteil vom 12. 6. 2014 - Rs. C-39/13, 40/13 und 41/13, SCA Group Holding B.V. u. a. NWB XAAAE-67736vom hat der EuGH gleich in drei verbundenen Fällen erneut über die Vereinbarkeit eines nationalen Gruppenbesteuerungssystems mit der Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV entschieden. Die Folgen für die deutsche Organschaft gem. §§ 14 ff. KStG waren mit Spannung erwartet worden. In der Sache ging es um die niederländischen Regelungen zur körperschaftsteuerlichen Gewinn- und Verlustverrechnung. Im Fokus dieser Besprechung steht die Entscheidung in der Rechtssache C-40/13, bei der es um die Gewährung der Gruppenbesteuerung zwischen Schwesterkapitalgesellschaften eines Konzerns geht, die über eine im Ausland ansässige Holdinggesellschaft ohne inländischen steuerlichen Anknüpfungspunkt verbunden sind. Die Entscheidung in den Rechtssachen C-39/13 und C-41/13 behandelt die mittelbare Gruppenbesteuerung über eine zwischengeschaltete ausländische Kapitalgesellschaft und bietet im Hinblick auf die in Deutschland zulässige mittelbare Organschaft keine wesentlich neuen Erkenntnisse gegenüber dem , Felixstowe Dock (vgl. von Rehfeld/Krumm, IWB 10/2014 S. 394).