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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 21 | DBA-Schweiz: Überdachende Besteuerung nach Wegzug europarechtswidrig

Das FG Baden-Württemberg hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die überdachende Besteuerung nach dem DBA-Schweiz eines deutschen Staatsangehörigen, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat und als umgekehrter Grenzgänger für seinen Schweizer Arbeitgeber in Deutschland arbeitet, gegen das europäische Freizügigkeitsabkommen verstößt. Das FG sieht darin eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.

Beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg ist ein Verfahren anhängig, über das wir Sie jetzt als nächstes informieren möchten. Auf dem Prüfstand steht die sog. überdachende Besteuerung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz. Es geht um Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und in die Schweiz wegziehen. Und anschließend als umgekehrte Grenzgänger weiterhin in Deutschland arbeiten.

Die überdachende Besteuerung ermöglicht dem deutschen Fiskus den Zugriff auf Einkünfte aus deutschen Quellen im Jahr des Wegzugs in die Schweiz und in den folgenden fünf Kalenderjahren. Dies betrifft insbesondere den Arbeitslohn, der nach dem Wegzug als Grenzgänger bezogen wird – für eine Tätigkeit bei einem deutschen Arbeitgeber.

Die deutsche Besteuerung greift allerdings nur dann, wenn der Weggezogene

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