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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 20 | Erbschaftsteuer: Steuerermäßigung für vermietete Grundstücke

Nach § 13c ErbStG sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 % ihres Werts anzusetzen. Beim BFH sind hierzu zwei Rechtsfragen neu anhängig: 1. Ist der Bewertungsabschlag auch für ein Grundstück im Zustand der Bebauung zu gewähren, wenn in der Person des Erblassers bereits unstreitig eine Vermietungsabsicht bestanden hat? 2. Ist das mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück ein begünstigtes bebautes Grundstück?

Wenn es eine Hitliste der wichtigsten schwebenden Steuerprozesse geben würde, dann stünde die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer sicherlich an erster Stelle. Fraglich ist vor allem, ob die sog. Verschonungsregeln bei der Schenkung oder Vererbung von Betriebsvermögen gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 GG verstoßen. Die mündliche Verhandlung hat bekanntlich Anfang Juli in Karlsruhe stattgefunden. In diesem Herbst wird mit der endgültigen Entscheidung gerechnet.

Es ist wohl davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherigen, sehr weitgehenden Befreiungen für Betriebsvermögen in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Unklar ist aber, ob es eine Übergangsregelung gibt und w...

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