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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 13 | Gewinneinkünfte: Tarifermäßigung für zusammengeballte Steuererstattung

Der Ertrag aufgrund der geballten Nachaktivierung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen für sechs Jahre, die darauf beruht, dass der EuGH die gesamte Tätigkeit eines Unternehmers für umsatzsteuerfrei hält, ist bei einem bilanzierenden Gewerbetreibenden als tarifbegünstigte Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeiten anzusehen. Das hat der BFH entschieden und damit den Anwendungsbereich der Steuervergünstigung erweitert.

Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können tarifbegünstigt sein. Stichwort: Fünftelungsregelung. Mit der Anwendung dieser Steuervergünstigung bei den Gewinneinkünften hat sich jetzt der Bundesfinanzhof befasst. Zur Abwechslung diesmal der X. Senat, der unter anderem für die Besteuerung der Einzelgewerbetreibenden zuständig ist.

Die außerordentlichen Einkünfte sind in § 34 EStG geregelt. Dazu zählen auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten. Zur Erläuterung heißt es im Gesetz: Mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst.

Der BFH hat jetzt in Abkehr von seiner früheren gegenläufigen Rechtsprechung entschieden: Von ...

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