IFRS 2014
12. Aufl. 2014
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VI. Vorräte (Inventories)
1. Allgemeines
Vorräte (inventories) sind Vermögenswerte, die im Rahmen der gewöhnlichen Tätigkeit des Unternehmens verkauft werden oder der Produktion von anderen Vorräten oder Dienstleistungen dienen (vgl. IAS 2.6). Dazu zählen auch noch nicht abrechenbare Dienstleistungen (IAS 2.8 i. V. m. 2.19).
Nicht zu Vorräten zählen Finanzinstrumente (auch nicht im Handelsbestand einer Bank) und Agrarprodukte i. S. v. IAS 41. Agrarprodukte, Mineralstoffe und Bergbauprodukte, soweit sie vom Unternehmen selbst produziert bzw. abgebaut werden, dürfen nach anerkannter Branchenübung zum realisierbaren Betrag angesetzt werden (geschätzter Veräußerungspreis abzüglich noch anfallender Kosten). Auf- und Abwertungen sind erfolgswirksam. Eine ähnliche Regelung gilt für gewerbsmäßige Rohstoffhändler (commodity broker-traders). Siehe dazu IAS 2.3 ff.
Die folgenden Vorratskategorien kommen üblicherweise vor (vgl. IAS 2.8):
Handelswaren (merchandise),
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (raw materials oder production supplies),
halbfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Dienstleistungen (work in progress),
Fertigerzeugnisse (finished goods).
Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem ...