5 vor Steuerrecht
2. Aufl. 2014
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IV. Abgabenordnung
1. Inhalt und Aufbau der AO
326 [i]Aufbau der AODie Abgabenordnung (= AO) ist das Mantelgesetz für das Steuerrecht. Sie wird deshalb oftmals als Steuergrundgesetz bezeichnet. In der AO finden sich die grundlegenden Bestimmungen der Besteuerung. Neben den verfahrensrechtlichen Bestimmungen (formelles Recht) gibt es in der AO auch materiell-rechtliche Regelungen. Diese normieren das Entstehen und Erlöschen von Steueransprüchen. Die AO ist in neun Teile untergliedert und umfasst mehr als 400 Paragraphen.
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1. Teil | Einleitende Vorschriften | |
2. Teil | Steuerschuldrecht | |
3. Teil | Verfahrensvorschriften | |
4. Teil | Durchführung der Besteuerung | |
5. Teil | Erhebungsverfahren | |
6. Teil | Vollstreckung | |
7. Teil | Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren | |
8. Teil | Straf- und Bußgeldverfahren | |
9. Teil | Schlussvorschriften |
327 [i]GeltungsbereichDie AO gilt nach § 1 Abs. 1 AO für alle bundesgesetzlich geregelten Steuern sowie Steuern, die durch das Recht der Europäischen Gemeinschaften geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden (vgl. § 3 Abs. 1 AO). Außerdem ist ein großer Teil der AO nach § 1 Abs. 2 AO für Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) anwendbar (vgl. § 3 Abs. 2 AO). Gemäß § 1 Abs. 3 AO erstreckt sich die A...