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Umsatzsteuer | Voraussetzungen des Umsatzsteuer-Vergütungsverfahrens
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Prozessuale und außerprozessuale Rechtsbehelfe sind gem. § 133 BGB auszulegen, wenn eine eindeutige und zweifelsfreie Erklärung fehlt. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, kommt es maßgeblich darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist. (2) Die verfahrensrechtliche Umsetzung unionsrechtlicher Anforderungen an das nationale Steuerrecht obliegt den Mitgliedstaaten. Das Verfahrensrecht ist aus diesem Grund grds. einer richtlinienkonformen Auslegung nicht zugänglich. (3) Die unionsrechtlichen Voraussetzungen einer Ansässigkeit im Inland sind nicht erfüllt, wenn der Unternehmer im Inla...