Keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung der Einschränkung der Anwendung des § 181 Abs. 5 AO bei Verlustfeststellungen
durch § 10d Abs. 4 S. 6 i. V. m. § 52 Abs. 25 S. 5 EStG i. d. F. des JStG 2007
Leitsatz
Die Norm, wonach bei Verlustfeststellungen, für die die Feststellungsfrist im Zeitpunkt des Inkrafttretens des JStG 2007 noch
nicht abgelaufen ist, § 181 Abs.5 AO nur anzuwenden ist, wenn das FA die Verlustfeststellung pflichtwidrig unterlassen hat,
verstößt nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Rückwirkungsverbot.