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BFH 11.06.2014 IV B 46/13, NWB 32/2014 S. 2386

Einkommensteuer | Bildung einer Rücklage bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung

Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, wird nach dem das Wahlrecht zur Bildung einer Rücklage gem. § 6b Abs. 3 i. V. mit § 6c EStG durch den Ansatz einer Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung ausgeübt. Für die ordnungsgemäße Ausübung des Wahlrechts kommt es nicht darauf an, ob die Gewinnermittlung zusammen mit der Einkommensteuererklärung oder der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung eingereicht worden ist. Ausschlaggebend ist allein, dass die von dem Steuerpflichtigen eingereichte Gewinnermittlung Grundlage für die Festsetzung der Steuer bzw. für die Feststellung der Gewinneinkünfte geworden ist. Das Wahlrecht auf die Gewinnübertragung nach § 6b Abs. 3 i. V. mit § 6c EStG [i]Checkliste „Rücklage gem. § 6b EStGNWB DAAAE-06348 kann bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft der Steuerfes...

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