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Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für eine Feuerwerksveranstaltung
Eintrittsgelder für einen Feuerwerkswettbewerb, bei dem verschiedene Teams mit „Pflicht- und Kürteilen“ eine Vielzahl von Feuerwerken in kreativen Kombinationen mit Farb- und Klangelementen vorführen, können nach dem dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen. S. 2390
Obwohl [i]Zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Leistungen s. Koch, NWB 11/2014 S. 760die zu Gehör gebrachte Musik, auf die die Feuerwerksvorführung abgestimmt war, von Tonträgern stammte, akzeptierte der BFH die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts, dass die vorgeführten Feuerwerke aus optischen und akustischen Elementen bestehende „Gesamtkunstwerke“ waren. Deshalb stellten sie nach dem Verständnis des BFH mit „Theatervorführungen und Konzerten vergleichbare Darbietungen ausübender K...