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Abgabenordnung | Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV sind zu erlassen
Gemäß sind Säumniszuschläge in vollem Umfang zu erlassen, wenn eine rechtswidrige Steuerfestsetzung aufgehoben wird und der Steuerpflichtige zuvor alles getan hat, um die AdV zu erreichen und diese obwohl möglich und geboten abgelehnt worden ist (Fortführung der Rechtsprechung).