Versteuerung von Renteneinkünften – Progressionsvorbehalt für Krankengeld
Leitsatz
Leistungen aus einer Krankenversicherung und damit auch Krankengeld sind zwar nach § 3 Nr. 1a EStG steuerbefreit, sie unterliegen
jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Werden zunächst als Krankengeld gezahlte Beträge nachträglich als Rente behandelt, ist dies steuerlich rückwirkend zu beachten.
An der Beurteilung des BFH, den von der Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 SGB X umfassten Betrag der Besteuerung zu unterwerfen
(§ 22 EStG), hat sich durch das Alterseinkünftegesetzes nichts geändert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1481 Nr. 17 EStB 2014 S. 455 Nr. 12 JAAAE-69592
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 13.11.2013 - 8 K 111/13
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