Vollschätzung des Gewinns durch das FA berechtigt nicht zu erfolgswirksamer Bilanzberichtigung im nachfolgenden Veranlagungszeitraum
Leitsatz
§ 4 Abs. 2 S. 1 EStG lässt nicht die Berichtigung eines – geschätzten – Betriebsvermögensvergleichs im Folgejahr zu, sondern
nur die Berichtigung eines fehlerhaften Bilanzpostens nach Maßgabe der Grundsätze des Bilanzzusammenhangs. Eine erfolgswirksame
Bilanzberichtigung in Höhe der Differenz zwischen dem für das Vorjahr durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten Gewinn
und dem vom FA im Rahmen einer Vollschätzung der Besteuerung zugrunde gelegten Gewinn kommt daher nicht in Betracht.
Fundstelle(n): IAAAE-69562
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 02.09.2003 - 2 K 809/01
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