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NWB BB 8/2014 S. 229

SEPA: Keine Mehrkosten bei Eigentümergemeinschaften

Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen ihren Kunden keine Gebühren für die Umstellung auf das SEPA-Verfahren in Rechnung stellen, da der Mehraufwand mit dem Verwalterhonorar abgegolten ist.

Denn eine ordnungsgemäße Verwaltung ist ohne funktionierende Kontoverbindung nicht möglich, so der Verein „Wohnen im Eigentum“ in Bonn.

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