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BFH 10.4.2014 VI R 11/13, NWB 30/2014 S. 2228

Lohnsteuer | Auswärtstätigkeit im Ausland

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Arbeitnehmer, der zunächst für drei Jahre und anschließend wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt worden ist, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, auch wenn er mit dem ausländischen Unternehmen für die Dauer des Entsendungszeitraums einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. (2) Wird der Arbeitnehmer bei seiner Auswärtstätigkeit von Familienangehörigen begleitet, sind Aufwendungen für Übernachtungen nur anteilig als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berücksichtigen.

Anmerkung:

In diesem Fall zur lohnsteuerS. 2229lichen Behandlung vorübergehend ins Ausland gesandter Arbeitnehmer, sog. expats, war das Urteil des Finanzgerichts aufzuheben und die ...BGBl 2013 I S. 285

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