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BFH 20.3.2014 VIII S 13/13, NWB 30/2014 S. 2226

Einkommensteuer | Mehrere Kanzleistandorte eines selbständigen Steuerberaters als jeweils eigenständige Betriebe

Der klargestellt, dass ein selbständiger Steuerberater, der drei Praxen in verschiedenen Städten unterhält, grds. mehrere eigenständige Betriebe unterhalten kann, so dass für jeden der Betriebe der Höchstbetrag des § 7g Abs. 3 Satz 5 EStG a. F. anzuwenden ist.

Anmerkung:

Der Kläger war im Streitjahr als selbständiger Steuerberater tätig, wobei er Büros in drei Städten unterhielt. In seiner Einkommensteuererklärung machte er für jede der drei Praxen Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG a. F. geltend. Hiergegen trug das Finanzamt vor, der Höchstbetrag für die Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F. belaufe sich auf (nur) 154.000 €. Soweit der Kläger einen höheren Betrag in Anspruch genommen habe, indem er den Höchstbetrag nicht für sein gesamtes Steuerber...

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