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IWB 13/2014 S. 475

Brasilien | Gesetz gegen Korruption

[i]Anti-Korruptionsgesetz Nr. 12.846/13 unter www.planalto.gov.br/ccivil_03/_ato2011-2014/2013/lei/l12846.htmBereits seit Ende Januar ist in Brasilien ein sog. Antikorruptionsgesetz (Lei Anticorrupção) in Kraft. Es verschärft die Haftung von Unternehmen für Bestechungen v. a. bei öffentlichen Ausschreibungen und stellt die Bestechung sowohl brasilianischer Amtsträger als auch ausländischer Amtsträger unter Strafe. Bei einem Verstoß können Bußgelder von bis zu 20 % des letzten Jahresumsatzes verhängt werden; zudem droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Die Vorschriften gelten für alle Unternehmen – unabhängig von der Rechtsform. Die Unternehmen haften für ihre Organ- und Vorstandsmitglieder sowie Arbeitnehmer.

Quelle gtai

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