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Währungsumrechnung bei at equity-bilanzierten Beteiligungen
Bestimmung der funktionalen Währung
Die nachfolgenden Ausführungen zeigen die anzustellenden Überlegungen auf, wenn ein ausländisches Gemeinschafts- oder assoziiertes Unternehmen seinen Abschluss in einer fremden Währung erstellt und somit für die Ermittlung des equity-Ansatzes eine Währungsumrechnung vorzunehmen ist. Insbesondere soll dabei auf die Bestimmung der funktionalen Währung und damit auf die Identifikation der zutreffenden Umrechnungsmethode eingegangen werden . Auf Ausführungen zu Steuern bei Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen wird verzichtet .
Bei der modifizierten Stichtagskursmethode unterliegen sämtliche Vermögenswerte und Schulden aufgrund der Umrechnung zum Stichtagkurs Wechselkursschwankungen; diese fallen damit größer aus als bei der Zeitbezugsmethode, bei der die Wechselkursschwankungen lediglich die monetären Posten berühren.
Im Zusammenhang mit at equity-bilanzierten Beteiligungen ist insgesamt fraglich, ob die Zeitbezugsmethode zur Anwendung kommen kann. Zumindest für ausländische assoziiert...