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Einkommen-/Lohnsteuer | Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft; kein Anspruch auf bestimmten rechtmäßigen Inhalt
(1) Die Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt. (2) Entsprechend diesem Regelungsgehalt überprüft das FG die Auskunft sachlich nur daraufhin, ob der Sachverhalt zutreffend erfasst und die rechtliche Beurteilung nicht evident fehlerhaft ist (Bezug: § 42e EStG).
Der BFH überträgt damit seine Rechtsprechung zur nur eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO auch auf Lohnsteueranrufungsauskünfte nach § 42e EStG. Letztere Vorschrift verpflichtet das Betriebsstättenfinanzamt, auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sin...