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Einkommensteuer | Kein Anspruch auf Kindergeld für behindertes Kind in Haft
Nach dem ist die Behinderung eines Kindes für dessen Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nicht ursächlich, wenn es sich in Untersuchungs- und anschließender Strafhaft befindet, selbst wenn die Straftat durch die Behinderung gefördert wurde.
Die in der Entscheidung des BFH nicht genannte Vorinstanz, das FG Sachsen-Anhalt, hat sich bewusst gegen die herrschende Auffassung gestellt, wonach eine Inhaftierung des behinderten Kindes infolge strafrechtlicher Verurteilung die Kausalität zwischen seiner Behinderung und seiner Unfähigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, entfallen lässt (so NWB YAAAE-26251; NWB EAAAD-19808;