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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 744/11

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob für die bei der Klägerin ausgeübte Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) als Prokurist in der Zeit vom 14.8.2001 bis zum 14.12.2006 Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bestanden hat.

Fundstelle(n):
DAAAE-67815

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 30.04.2014 - L 8 R 744/11

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