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EU | Kommission leitet steuerliche Beihilfe-Verfahren gegen drei Mitgliedstaaten ein
[i]EU-Kommission Pressemitteilung IP/14/663 vom 11. 6. 2014 unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-663_de.htmStaatliche Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen den Wettbewerb zu verfälschen drohen, sind grundsätzlich mit dem Binnenmarkt unvereinbar (Art. 107 Abs. 1 AEUV). Die EU-Kommission unterwirft auch die Anwendung der Steuervorschriften durch die nationalen Steuerverwaltungen dem Beihilferecht. Diese dürfen einzelnen Unternehmen keine selektiven Vorteile durch eine „falsche“ Anwendung der Vorschriften gewähren. Um diesen Grundsatz durchzusetzen, hat die EU-Kommission Beihilfeverfahren gegen Irland, die Niederlande und Luxemburg eingeleitet, weil sog. Rulings in diesen Staaten großen Konzernen bei der Reduzierung der Körperschaftsteuer [i]Vgl. zur Position von EU-Kommission und EuGH zu steuerlichen Beihilfen von Brocke/Wohlhöfler, IWB 8/2014 S. 287 NWB EAAAE-61588 geholfen hätten, indem sie einzelnen Unternehmen erläuterten, wie...