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NWB BB 7/2014 S. 199

Allgemeiner Mindestlohn

Der Regierungsentwurf zum allgemeinen Mindestlohn wurde von den Ländern am beraten. Es wurde u. a. um Klarstellung gebeten, welche Lohnbestandteile auf das Stundenentgelt anzurechnen seien.

Klarzustellen sei, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht anzurechnen seien und Schul-, Hochschul- und Berufsakademiepraktika nicht unter die Regelung fallen.

Die Bundesregierung möchte den allgemeinen Mindestlohn in Deutschland einführen und außerdem die Möglichkeit zur Festsetzung von Branchenmindestlöhnen ausweiten. Ab dem soll der Mindestlohn 8,50 € pro Stunde betragen (vgl. Bundesrat vom , www.bundesrat.de).

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