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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 R 310/11

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1; ZAVtIVDBest 2 § 1 Abs. 2; ZAVtIVDBest 2 § 1 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Bei dem VEB Datenverarbeitungszentrum Halle handelte es sich weder um einen volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens noch um einen gleichgestellten Betrieb.

Fundstelle(n):
FAAAE-67392

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 08.08.2013 - L 1 R 310/11

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