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Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab dem 1. 7. 2014
[i]NWB 22/2014 S. 1637 und Marburger, NWB 32/2013 S. 2565Der Bundesrat hat am der Rentenbestimmungsverordnung zugestimmt. Danach steigen zum die Renten in den alten Bundesländern um 1,67 % und in den neuen Bundesländern um 2,53 %. Zudem erhöht sich der aktuelle Rentenwert in den alten Bundesländern von 28,14 € auf 28,61 €. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert [i]Änderung des aktuellen Rentenwerts(Ost) von 25,74 € auf 26,39 €. Der aktuelle Rentenwert ist eine wichtige Bestimmungsgröße für die Frage des Hinzuverdienstes zu bestimmten Renten. Das [i]Anpassung der Hinzuverdienstgrenzengilt für alle Hinterbliebenenrenten bundesweit und zusätzlich für vorgezogene Altersrenten sowie Erwerbsminderungsrenten in den neuen Bundesländern. Änderungen des aktuellen Rentenwerts führen also zu einer Erhöhung der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen. Die wichtigsten Hinzuverdienstgrenzen ab :
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Rente | Möglicher
monatlicher Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung in € | |
West | Ost | |
Altersvollrente ab Erreichen der Regelaltersrente 2014 ab 65
Jahre und 3 Monate (bis zur Anhebung auf 67 Jahre) | Hinzuverdienst
unbegrenzt möglich | Hinzuverdienst
unbegrenzt möglich |
Altersvollrente vor Erreichen der
Regelaltersrente | 450,00 | 450,00 |
Altersteilrente vor Erre... / / / |