Vorschriften über die Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer sind verfassungsgemäß
Bestimmung des Streitzeitraums bei zeitlich unbeschränktem Kindergeldantrag
Leitsatz
1. Die Vorschriften betreffend die Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer (im Streitfall § 62 Abs.
2 Nr. 2 Buchst. c, Abs. 2 Nr. 3 EStG) sind nicht verfassungswidrig.
2. Begehrt ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer durch einen zeitlich nicht beschränkten Antrag Kindergeld, spielt
für die Bestimmung des Streitzeitraums auch eine Rolle, ab wann er die Voraussetzungen gem. § 62 Abs. 2 EStG erfüllt.
3. Bei fehlender entsprechender Regelung in einem Kindergeldaufhebungs- oder -ablehnungsbescheid erstreckt sich der Zeitraum,
für den die darin verfügte Aufhebung oder Ablehnung wirkt, regelmäßig bis zu dem Monat, in dem dieser Bescheid bekanntgegeben
wurde.
4. Wird gegen einen solchen Bescheid Einspruch eingelegt, verlängert sich der vorgenannte Zeitraum jedoch regelmäßig bis zum
Monat der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1323 Nr. 15 UAAAE-67027
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 03.04.2014 - 10 K 10154/11
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