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Bauleistungen: 103 Beispiele – Übersicht
Bauleistungen müssen grundsätzlich
in irgendeiner Form substanzverändernd sein. Reparatur- und Wartungsarbeiten
sind nach Verwaltungsauffassung nur dann Bauleistungen, wenn das
(Netto-)Entgelt für den einzelnen Umsatz mehr als 500 € beträgt. Stets als
Bauleistungen sind die Arbeiten des Bauhauptgewerbes nach der
Baubetriebe-Verordnung anzusehen. In der Praxis kann für Bauleistungen, die bis
zum erbracht werden, häufig von der Vereinfachungsregelung des
Abschn. 13b.8
UStAE Gebrauch gemacht werden.
Die Regelung erlaubt die Einigung auf die Anwendung von § 13b UStG, auch wenn tatsächlich keine Bauleistungen vorliegen. Umgekehrt (Einigung über das Nicht-Vorliegen von Bauleistungen) gilt die Vereinfachungsregelung hingegen nicht.
Welche Leistungen im Einzelnen als
Bauleistungen anzusehen sind, ergibt sich aus der nachfolgenden Auflistung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Leistungsbeschreibung | Bauleistung | Keine
Bauleistung | Bemerkung |
Abbruch von Bauwerken einschließlich Abtransport und
Deponierung | x | ||
Abdämmung (Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung) | x | ||
Abdeckrechnungen (Scheinrechnungen) | x | Vereinfachungsregelung nicht anwendbar | |
Abtransport von Erdaushub als selbständige
Hauptleistung | x | vgl. aber
Erdaushub | |
Analys... |