Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Vermietet eine Gemeinde Standflächen bei einer Kirmesveranstaltung auf zivilrechtlicher Grundlage, handelt sie als Unternehmerin (§ 2 Abs. 3 Satz 1 UStG). (2) Die Standplatzvermietung ist im vollen Umfang gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei (Fortführung der BFH-Rechtsprechung vom - V R 12/05, BStBl 2009 II S. 60).