BFH - VII R 51/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: GG Art 105 Abs 2, GG Art 106 Abs 1, GG Art 3, LuftVStG § 2 Nr 5, EGRL 2003/96 Art 14 Abs 1, AEUV Art 107, AEUV Art 108
Rechtsfrage
Steht dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für eine Luftverkehrsteuer nicht zu, weil diese weder eine Verkehrsteuer noch eine Verbrauchsteuer ist?
Verstößt das LuftVStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstößt?
Werden durch die länderbezogene Pauschalierung Kurz- und Langstrecken ungleich behandelt?
Verstößt das LuftVStG gegen das europäische Verbrauchsteuerrecht, weil es indirekt Flugbenzin im grenzüberschreitenden und gewerblichen Passagierverkehr besteuert?
Stellt die Ausnahme des Luftfrachtverkehrs von der Luftverkehrsteuer eine nicht zulässige Beihilfe dar?
Gesetzgebungskompetenz; Luftverkehrsteuer; Verfassungsmäßigkeit
Fundstelle(n):
DAAAE-65670