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Kirchenkapitalertragsteuer auf Kapitaleinkünfte
Das neue automatische Steuerabzugsverfahren 2015
Der Weg zum gläsernen Kapitalanleger wird ab September diesen Jahres um einen weiteren Stein ergänzt. Dies gilt nicht nur für Kapitalanleger, die einer Kirchengemeinschaft angehören und kirchensteuerpflichtig sind. Das neue Abrufverfahren wird für alle Bankkunden durchgeführt, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinschaft. Nach dem neuen Steuerabzugsverfahren müssen abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte ab dem zwingend dem Kirchensteuerabzug unterstellt werden, sofern der Gläubiger der Einkünfte einer Kirchengemeinschaft angehört. Die hierzu notwendigen Informationen (Religionszugehörigkeit, Steuersatz) erhalten die Abzugsverpflichteten vom Bundeszentralamt für Steuern. Dieses hat für diesen Zweck einen umfassenden Steuerdatenpool angelegt, aus dem Banken, Versicherungen und andere Abzugsverpflichtete alle notwendigen Daten abrufen können. Abrufe erfolgen entweder im jährlichen Turnus (Regelabfrage) oder auf Anlass im Zuge sogenannter Anlassabfragen. Der nachfolgende Beitrag stellt die Neuregelung im Überblick dar. [i]Weitere Details zum Kirchensteuer-Datenpool als auch zum automatisierten Kontoabruf und den Folgen der Aufdeckung undeklarierter Geldkonten in Götzenberger, Anton Rudolf, „Der gläserne Steuerbürger“ 3. Auflage 2013 sowie „Auslandsvermögen legalisieren“ 1. Auflage 2013, NWB Verlag ...