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EU | Änderungsvorschlag für die Mutter-Tochter-Richtlinie
[i]Änderungsvorschläge zum Kommissionsentwurf unter http://bit.ly/1sTjLF2Um Steuervermeidung durch grenzüberschreitende Gewinntransfers zu unterbinden, will die EU-Kommission die Mutter-Tochter-Richtlinie ändern. Die aktuelle RL 2011/96/EU enthält Lücken, so dass Betriebe über Gewinntransfers eine Besteuerung umgehen können. Der Kommissionsvorschlag vom ist inzwischen überarbeitet worden. Wesentlich ist die Einführung des Korrespondenzprinzips bei hybriden Finanzierungen. Zur Verhinderung [i]RL 2011/96/EU unter NWB KAAAE-39444 der doppelten Nichtbesteuerung soll Art. 4 Abs. 1a der Mutter-Tochter-Richtlinie dahingehend geändert werden, dass die Erträge solcher Hybridanleihen beim Empfänger besteuert werden müssen (vgl. bereits § 8b Abs. 1 Satz 2 KStG). Eine [i]Gerlach, infoCenter zur Mutter-Tochter-Richtlinie NWB CAAAC-21283 Einigung der EU-Finanzminister (ECOFIN) ist zunächst an der Ablehnung durch Schweden gescheitert. Spätestens im Juni 2014 soll der EU-Finanzministerrat die neue Richtlinie aber beschließen. Die EU-Mitgl...