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Abgabenordnung | Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit nicht von der Lohnsteuerhaftung
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Lohnsteuerhaftung, so das .
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger für Lohnsteuerschulden der Fa. A GmbH & Co. KG i. I. (KG), deren Geschäftsführer er war, haftet. Rund zweieinhalb Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG wurde der Kläger – neben einem weiteren Geschäftsführer der KG – für Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag der KG in Anspruch genommen. Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.