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Abgabenordnung | Kein Übernahmefehler bei falscher Angabe in Feststellungserklärung zum steuerlichen Einlagekonto
Das entschieden, dass die bestandskräftige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nicht nach § 129 AO berichtigt werden kann, wenn das Finanzamt den in der Erklärung angegebenen Wert von 0 € übernommen hat.
Die Klägerin (eine GmbH) gab in ihren Erklärungen zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos für die Streitjahre 2007 bis 2009 den Wert null an bzw. ließ das Feld frei. Dementsprechend stellte das Finanzamt das steuerliche Einlagekonto jeweils mit 0 € fest. Da das Einlagekonto aber tatsächlich höher war, beantragte die Klägerin nach Eintritt der Bestandskraft eine entsprechende Berichtigung der Feststellungsbescheide nach § 129 AO. Nach ihrer Ansicht handele sich um Übernahmefehler,...