Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mietrecht | Keine Verwertung einer Mietkaution im laufenden Mietverhältnis
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, eine ihm als Mietsicherheit geleistete Kaution während eines laufenden Mietverhältnisses zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten. Im entschiedenen Fall hatte die klagende Mieterin vereinbarungsgemäß eine Kaution von 1.400 € geleistet. Im Mietvertrag war vereinbart, dass der Vermieter sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses [i]Horst, NWB 9/2013 S. 614aus der Kaution befriedigen darf und der Mieter dann verpflichtet ist, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen. Als die Klägerin eine Minderung der Miete geltend machte, ließ sich der Beklagte während des laufenden Mietverhältnisses das Kautionsguthaben auszahlen. Die Klägerin verlangte, den Betrag wieder dem Kautionsk...