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Die gewerblich geprägte Personengesellschaft im internationalen Steuerrecht
§ 50i EStG und Entwurf eines neuen BMF-Schreibens
Der BFH hat [i]infoCenter „Gewerbliche Einkünfte von Personengesellschaften“ NWB AAAAC-42076der Finanzverwaltung mit seinen jüngsten Entscheidungen die Grundlage für ihre bisherige Rechtsauffassung zur gewerblich geprägten Personengesellschaft entzogen. Die Finanzverwaltung sah sich daher unter Zugzwang. Um Steuerausfälle in Milliardenhöhe zu vermeiden, wurde § 50i EStG eingeführt. Mittels Treaty override sichert sich Deutschland weiterhin in Altfällen ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht an den laufenden Einkünften und an Veräußerungsgewinnen. Korrespondierend hierzu wurde am der Entwurf des BMF-Schreibens zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften veröffentlicht. Gewerblich geprägte Personengesellschaften können demnach in Neufällen nicht mehr zur Verhinderung der Wegzugs- bzw. Entstrickungsbesteuerung genutzt werden. Hierdurch hat die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG im internationalen Steuerrecht deutlich an Attraktivität verloren.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Unterschiedliche Auffassungen zur gewerblich geprägten Personengesellschaft
1. Steigende Bedeutung des internationalen Steuerrechts
[i]Bedeutung der Personengesellschaft Aufgrund der Internationalisierung unternehmerischer Aktivitäten gewin...